§ 24 LEntwG LSA
Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA)
Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Teil 6 – Schlussvorschriften
§ 24 LEntwG LSA – Kommunale Gebietsänderungen
Ergibt sich nach einer Gebietsänderung eines Landkreises ein Gebiet, für das ein Regionaler Entwicklungsplan nicht vorliegt, wird die Planung für dieses Gebiet durch die zuständige Regionale Planungsgemeinschaft fortgeführt.