§ 24 GO LT 2015
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Landesrecht Brandenburg
Abschnitt 5 – Sitzungen des Landtages
§ 24 GO LT 2015 – Neue Sitzung am selben Tag
Wird für denselben Tag eine neue Sitzung mit derselben Tagesordnung anberaumt, genügt hierfür die mündliche Mitteilung durch die Präsidentin. Die Präsidentin kann in diesem Falle einen Gegenstand, über den nicht abgestimmt werden konnte, an eine andere Stelle der Tagesordnung setzen oder von ihr absetzen.