§ 24 BORA
Berufsordnung
Berufsordnung
Bundesrecht
Zweiter Teil – Pflichten bei der Berufsausübung → Sechster Abschnitt – Besondere Berufspflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer, deren Mitgliedern und gegenüber Mitarbeitenden
§ 24 BORA
(weggefallen)