§ 23 WiStrG
Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Bundesrecht
Abschnitt 3 – Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 23 WiStrG – In-Kraft-Treten *)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
*)
§ 23 betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung. Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den Änderungsgesetzen.