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§ 23 NKAG
Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Landesrecht Niedersachsen

Fünfter Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Normgeber: Niedersachsen
Amtliche Abkürzung: NKAG
Gliederungs-Nr.: 20310010000000
Normtyp: Gesetz

§ 23 NKAG – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. April 1973 in Kraft. *)

*)

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 8. Februar 1973 (Nds. GVBl. S. 41). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in den Bekanntmachungen vom 5. März 1986 (Nds. GVBl. S. 79), vom 11. Februar 1992 (Nds. GVBl. S. 29) und vom 23. Januar 2007 (Nds. GVBl. S. 41) sowie den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.