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§ 22a SeeFischG
Gesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union (Seefischereigesetz - SeeFischG)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union (Seefischereigesetz - SeeFischG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: SeeFischG
Gliederungs-Nr.: 793-12
Normtyp: Gesetz

§ 22a SeeFischG – Übergangs- und Anwendungsbestimmungen

§ 14b ist ab dem 1. Juli 2018 anzuwenden.