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§ 22 SchwpestV
Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) 
Bundesrecht

7 – Schutzmaßregeln beim Auftreten der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen → c – bei Schweinepest und Afrikanischer Schweinepest

Titel: Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) 
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: SchwpestV
Gliederungs-Nr.: 7831-1-41-20
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 22 SchwpestV

(weggefallen)