§ 22 GO LT 2015
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Landesrecht Brandenburg
Abschnitt 5 – Sitzungen des Landtages
§ 22 GO LT 2015 – Schluss der Aussprache
Ist die Redeliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, erklärt die Präsidentin die Aussprache für geschlossen.