Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 22 AStG
Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz)
Bundesrecht

Siebenter Teil – Schlussvorschriften

Titel: Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: AStG
Gliederungs-Nr.: 610-6-8
Normtyp: Gesetz

§ 22 AStG – Neufassung des Gesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Zu § 22: Neugefasst durch G vom 20. 12. 2007 (BGBl I S. 3150).