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§ 21 ALG
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Bundesrecht

Erster Titel – Anspruchsvoraussetzungen → Sechster Untertitel – (weggefallen)

Titel: Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: ALG
Gliederungs-Nr.: 8251-10
Normtyp: Gesetz

§ 21 ALG

(weggefallen)