§ 20 HmbLVO
Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbLVO)
Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamtinnen und Beamten (HmbLVO)
Landesrecht Hamburg
Fünfter Teil – Schlussbestimmungen
§ 20 HmbLVO – Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die Verordnung über die Laufbahnen der hamburgischen Beamten vom 28. November 1978 (HmbGVBl. S. 391) in der geltenden Fassung außer Kraft.