Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 20 FAG
Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
Bundesrecht

Vierter Abschnitt – Vollzug und Abrechnung der Umsatzsteuerverteilung, des Finanzkraftausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen

Titel: Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: FAG
Gliederungs-Nr.: 603-12
Normtyp: Gesetz

§ 20 FAG

(weggefallen)