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§ 1 ThürHhG 2010
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Thüringer Haushaltsgesetz 2010 -ThürHhG 2010-)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Thüringer Haushaltsgesetz 2010 -ThürHhG 2010-)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürHhG 2010
Gliederungs-Nr.: 630-6
Normtyp: Gesetz

§ 1 ThürHhG 2010 – Feststellung des Landeshaushaltsplans

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 9.815.370.300 Euro festgestellt.