§ 1 ThürHhG 2010
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Thüringer Haushaltsgesetz 2010 -ThürHhG 2010-)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Thüringer Haushaltsgesetz 2010 -ThürHhG 2010-)
Landesrecht Thüringen
§ 1 ThürHhG 2010 – Feststellung des Landeshaushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 9.815.370.300 Euro festgestellt.