Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 ThürAGArbGG
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ThürAGArbGG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ThürAGArbGG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürAGArbGG
Gliederungs-Nr.: 302-2
Normtyp: Gesetz

§ 1 ThürAGArbGG – Errichtung, Name und Bezirk des Landesarbeitsgerichts

Für Thüringen wird ein Landesarbeitsgericht errichtet. Es hat seinen Sitz in Erfurt und führt den Namen "Thüringer Landesarbeitsgericht".