§ 1 ThürAGArbGG
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ThürAGArbGG)
Thüringer Gesetz zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes (ThürAGArbGG)
Landesrecht Thüringen
§ 1 ThürAGArbGG – Errichtung, Name und Bezirk des Landesarbeitsgerichts
Für Thüringen wird ein Landesarbeitsgericht errichtet. Es hat seinen Sitz in Erfurt und führt den Namen "Thüringer Landesarbeitsgericht".