Gesetze

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§ 1 SFTG
Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Amtliche Abkürzung: SFTG
Gliederungs-Nr.: 1136-2
Normtyp: Gesetz

§ 1 SFTG – Allgemeines

Die Sonntage, die gesetzlichen und kirchlichen Feiertage werden nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.