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§ 1 ÖPNVG LSA
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt (ÖPNVG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: ÖPNVG LSA
Gliederungs-Nr.: 9240.5
Normtyp: Gesetz

§ 1 ÖPNVG LSA – Grundsätze

(1) Der öffentliche Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.

(2) Der Straßenpersonennahverkehr ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im eigenen Wirkungskreis.

(3) Der Schienenpersonennahverkehr ist eine Aufgabe des Landes.

(4) Im Einzelfall kann das Land bei Vorteilen für das Gesamtsystem des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV-Gesamtsystem) nach Anhörung der betroffenen Aufgabenträger die Mobilität durch Omnibuslinien gewährleisten.