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§ 1 LHG 2011
Landeshaushaltsgesetz 2011 (LHG 2011)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Titel: Landeshaushaltsgesetz 2011 (LHG 2011)
Normgeber: Rheinland-Pfalz
Amtliche Abkürzung: LHG 2011
Gliederungs-Nr.: 63-38
Normtyp: Gesetz

§ 1 LHG 2011

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 21.779.040.000 EUR festgestellt.