Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 HonigV
Honigverordnung (HonigV)
Bundesrecht
Titel: Honigverordnung (HonigV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: HonigV
Gliederungs-Nr.: 2125-40-91
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 1 HonigV – Anwendungsbereich

Die in Anlage 1 aufgeführten Erzeugnisse unterliegen dieser Verordnung, soweit sie dazu bestimmt sind, als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht zu werden.