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§ 1 AC-G
Städteregion Aachen Gesetz
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Städteregion Aachen Gesetz
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: AC-G,NW
Gliederungs-Nr.: 2020
Normtyp: Gesetz

§ 1 AC-G – Bildung der Städteregion Aachen

(1) Aus den Gemeinden des Kreises Aachen und der Stadt Aachen wird mit Wirkung vom 21. Oktober 2009 als neuer Gemeindeverband die Gebietskörperschaft Städteregion Aachen gebildet. Der Kreis Aachen wird mit Ablauf des 20. Oktober 2009 aufgelöst.

(2) Das Gebiet der Städteregion Aachen besteht aus dem Gebiet der zu ihr gehörenden Gemeinden.