§ 19 MFG
Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
Landesrecht Niedersachsen
V. Abschnitt – Schlussbestimmungen
§ 19 MFG – Geltungsbereich
Das Gesetz findet auf die Förderung der Land- und Forstwirtschaft keine Anwendung.