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§ 19 LOWiG
Landesgesetz über Ordnungswidrigkeiten (Landesordnungswidrigkeitengesetz-LOWiG)
Landesrecht Baden-Württemberg

Dritter Teil – Schlussvorschriften

Titel: Landesgesetz über Ordnungswidrigkeiten (Landesordnungswidrigkeitengesetz-LOWiG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: LOWiG
Gliederungs-Nr.: 4540
Normtyp: Gesetz

§ 19 LOWiG – Außer-Kraft-Treten von Vorschriften

Es treten außer Kraft:

  1. 1.
    Betrifft das LVG und ist hier nicht wiedergegeben.
  2. 2.
    Betrifft das KammerG und ist hier nicht wiedergegeben.
  3. 3.
    Betrifft das StrafrechtsanpassungsG vom 26.11.1974; jetzt materiell geregelt in den §§ 7 und 15 dieses Gesetzes.