Gesetze

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§ 18a LMinG
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Landesregierung (Ministergesetz)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Redaktionelle Abkürzung: LMinG,ST
Gliederungs-Nr.: 1103.1
Normtyp: Gesetz

§ 18a LMinG – Ausschluss der elektronischen Form

In den Fällen des § 2 Abs. 2 und des § 4 Abs. 2 ist die elektronische Form ausgeschlossen.