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§ 18 VwKostG LSA
Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Verwaltungskostengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwKostG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: VwKostG LSA
Gliederungs-Nr.: 2013.1
Normtyp: Gesetz

§ 18 VwKostG LSA – Außer Kraft tretende Rechtsvorschriften

(1) Die diesem Gesetz entgegenstehenden Rechtsvorschriften sowie alle Rechtsvorschriften gleichen Inhalts treten für das Land Sachsen-Anhalt außer Kraft.

(2) Bestimmungen über Befreiung von Gebühren, die in anderen Gesetzen oder in anderen als der in Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 aufgeführten Verordnung enthalten sind, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.