§ 18 MFG, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 23. März 2011 in Kraft und mit Ablauf des 22. März 2016 außer Kraft. Das Gesetz ist im Hinblick auf seine Wirkung auf die mittelständische Wirtschaft nach drei Jahren zu evaluieren.

(2) Das Mittelstandsförderungsgesetz vom 3. Februar 1978 (GVBl. S. 103), geändert durch Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 14. Mai 1982 (GVBl. S. 129), BS 70-3, tritt mit Ablauf des 22. März 2011 außer Kraft.