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§ 18 GO BT
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Bundesrecht

V. – Die Mitglieder des Bundestages

Titel: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: GO BT
Gliederungs-Nr.: 1101-1
Normtyp: Erlass

§ 18 GO BT

(weggefallen)