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§ 17 MFG Hamburg
Gesetz über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz Hamburg - MFG Hamburg)
Landesrecht Hamburg

DRITTER TEIL – Ausführungs- und Schlussbestimmungen

Titel: Gesetz über die Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen und der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz Hamburg - MFG Hamburg)
Normgeber: Hamburg
Amtliche Abkürzung: MFG Hamburg
Gliederungs-Nr.: 707-1
Normtyp: Gesetz

§ 17 MFG Hamburg – Förderung der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe

Für die Förderung der in der Wirtschaft tätigen freien Berufe gelten die Vorschriften des Zweiten Teils dieses Gesetzes entsprechend, soweit nicht Besonderheiten dieser Berufe entgegenstehen.