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§ 17 GO VerfGH
Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
Landesrecht Berlin

Zweiter Teil – Verfahrensergänzende Vorschriften

Titel: Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin
Normgeber: Berlin
Redaktionelle Abkürzung: GO VerfGH,BE
Gliederungs-Nr.: 1103-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 17 GO VerfGH – Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft; gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 6. Dezember 1994 (GVBl. S. 504) außer Kraft.