Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 179 RVO
Reichsversicherungsordnung
Bundesrecht

ZWEITER ABSCHNITT – Gegenstand der Versicherung → I. – Leistungen im allgemeinen

Titel: Reichsversicherungsordnung
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: RVO
Gliederungs-Nr.: 820-1
Normtyp: Gesetz

§ 179 RVO

(weggefallen)