Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V)
Teil 5 – Schlussvorschriften
§ 174 KV M-V – Durchführungsbestimmungen
(1) Das Ministerium für Inneres und Europa wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zu treffen über
- 1.
den Schriftkopf im Schriftverkehr,
- 2.
die Form der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen,
- 3.
die Änderung von Namen der Gemeinden und Landkreise,
- 4.
das Verfahren und die Durchführung von Gebietsänderungen,
- 5.
das Verfahren zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren,
- 6.
die Zuwendung von Haushaltsmitteln an Fraktionen,
- 7.
das Verfahren bei der Änderung und Auflösung von Ämtern,
- 8.
die Gewährung von Entschädigungen an Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte, ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger, ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, Mitglieder der Gemeindevertretungen, Ortsteilvertretungen, Kreistage, Amtsausschüsse, Ausschüsse nach § 36 Absatz 5, § 114 Absatz 5 und § 136 Absatz 3, Verbandsversammlungen und der Verbandsvorstände, insbesondere über
- a)
die pauschalierte Erstattung von Auslagen, entgangenem Arbeitsverdienst und Reisekosten,
- b)
die Höchstbeträge für pauschalierte Entschädigungen, insbesondere für Aufwandsentschädigungen, und
- c)
die Wirkung der Änderung der Einwohnerzahl auf die Höhe der Entschädigung; dabei sind die Einwohnerzahlen der Gemeinden und Landkreise zu berücksichtigen,
- 9.
den Inhalt und die Gestaltung des Haushaltsplans und seiner Anlagen sowie die Haushaltsführung,
- 10.
die Einstellung und die Entnahme aus den Rücklagen,
- 11.
die Erfassung, den Nachweis, die Bewertung und die Abschreibung der Vermögensgegenstände, der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten und der Rechnungsabgrenzungsposten,
- 12.
die Geldanlagen und ihre Sicherung,
- 13.
die Ausschreibung von Lieferungen und Leistungen sowie die Vergabe von Aufträgen,
- 14.
die Stundung, die Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen sowie die Behandlung von Kleinbeträgen,
- 15.
die Aufgaben und die Organisation der Kasse und der Sonderkassen, deren Beaufsichtigung und Prüfung sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und das Rechnungswesen,
- 16.
den Inhalt und die Gestaltung des Jahresabschlusses, des Gesamtabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss, der Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Abdeckung von Fehlbeträgen und die Verwendung von Überschüssen,
- 17.
die Besetzung von Stellen mit Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten,
- 18.
Kommunalunternehmen und Eigenbetriebe, insbesondere über
- a)
die Zulässigkeit,
- b)
die Leitung und Vertretung,
- c)
Zuständigkeiten der gemeindlichen Organe und Abgrenzung der Befugnisse der Leitung von denen der gemeindlichen Organe,
- d)
Inhalt und Erlass der Betriebssatzungen,
- e)
Inhalt und Gestaltung des Wirtschaftsplans sowie die Wirtschaftsführung und ihre Überwachung,
- f)
die Erhaltung des Vermögens, insbesondere die Erfassung, den Nachweis, die Bewertung und Abschreibung der Vermögensgegenstände,
- g)
das Rechnungswesen und die Buchführung,
- h)
die Berichterstattung und die Rechenschaftspflicht der Leitung,
- i)
Inhalt und Gestaltung des Jahresabschlusses,
- 19.
die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte.
(2) Das Ministerium für Inneres und Europa wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen zu treffen über
- 1.
die Haushaltssatzung und die Nachtragshaushaltssatzung,
- 2.
den Konten- und Produktrahmen,
- 3.
die Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen,
- 4.
die Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten,
- 5.
die Form und Gliederung des Ergebnishaushaltes, Finanzhaushaltes und der Teilhaushalte,
- 6.
die Investitionsübersicht,
- 7.
die Übersicht über die Teilhaushalte und zugeordneten Produkte,
- 8.
die Übersicht über die produktbezogenen Finanzdaten,
- 9.
den Stellenplan,
- 10.
die Einhaltung der Obergrenzen,
- 11.
die Form und Gliederung der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Teilrechnungen, der Bilanz und des Anhangs,
- 12.
die Form und Gliederung der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und des Gesamtanhangs,
- 13.
die Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Verbindlichkeitenübersicht,
- 14.
die Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen,
- 15.
den Nachweis und die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde,
- 16.
die Gliederung und Form des Erfolgsplanes, der Bereichserfolgspläne, des Finanzplanes, der Bereichsfinanzpläne und der Stellenübersicht der Eigenbetriebe und
- 17.
die Gliederung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Finanzrechnung, der Bereichsrechnungen und des Anlagennachweises im Jahresabschluss der Eigenbetriebe.