§ 16 SächsUKG
Sächsisches Gesetz über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Umzugskostengesetz - SächsUKG)
Sächsisches Gesetz über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Umzugskostengesetz - SächsUKG)
Landesrecht Sachsen
§ 16 SächsUKG – In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.