§ 16 MedienG LSA
Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA).
Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA).
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Abschnitt 2 – Zulassung
§ 16 MedienG LSA – Auswahlgrundsätze, Zuweisungsregeln
(1) Beantragen mehrere Antragsteller die Zulassung für eine von der Medienanstalt Sachsen-Anhalt ausgeschriebene terrestrische Übertragungskapazität, richtet sich die Vergabe nach folgenden Auswahlgrundsätzen:
- 1.
Stärkung der Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt,
- 2.
Darstellung der Ereignisse des politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens in Sachsen-Anhalt und Verbreitung von Sendungen nach § 10 Abs. 2 Satz 3 mit lokalem oder mit regionalem Bezug,
- 3.
Beantragung der Zulassung für die höchstmögliche Zulassungszeit und
- 4.
voraussichtliche Nachfrage der Rundfunkteilnehmer.