Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA)
Teil 4 – Amtliches Raumordnungs-Informationssystem
§ 16 LEntwG LSA – Raumordnungskataster und Raumbeobachtung
(1) Das von der obersten Landesentwicklungsbehörde geführte Raumordnungskataster weist die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen aller Ebenen und Bereiche im Land Sachsen-Anhalt nach.
(2) Das Raumordnungskataster beinhaltet die Planungen und Maßnahmen insbesondere folgender Bereiche:
- 1.
Bauleitplanung und kommunale Siedlungsentwicklung,
- 2.
Naturschutz und Landschaftspflege,
- 3.
Land- und Forstwirtschaft,
- 4.
Wasserwirtschaft,
- 5.
Boden, Abfall, Altlasten, Immissionsschutz und technischer Umweltschutz,
- 6.
Bergbau,
- 7.
Energieversorgung,
- 8.
Verkehrs- und Telekommunikationswesen,
- 9.
Wirtschaft,
- 10.
Archäologie und Denkmalschutz,
- 11.
Bildungswesen,
- 12.
Freizeit, Sport, Erholung und Fremdenverkehr,
- 13.
Gesundheits- und Sozialwesen,
- 14.
Landesverteidigung, öffentliche Ordnung und Sicherheit,
- 15.
Regionalplanung.
(3) Die Landesentwicklungsbehörden und die Regionalen Planungsgemeinschaften erfassen, strukturieren und bewerten fortlaufend die für das Land Sachsen-Anhalt raumbedeutsamen Tatbestände und Entwicklungen einschließlich der Überwachung der erheblichen Auswirkungen aus der Umsetzung der Landesentwicklungsplanung auf die Umwelt (Raumbeobachtung).
(4) Raumbedeutsame Tatbestände und Entwicklungen als Inhalt der Raumbeobachtung sind:
- 1.
Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Raumstruktur: Kulturlandschaften, Planungsregionen, Ordnungsräume, Verdichtungsräume, der die Verdichtungsräume umgebende Raum, ländliche Räume, Entwicklungsachsen, Metropolregionen;
- 2.
Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungsstruktur: Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge, Bildung und Kultur, Kinder und Jugendliche, Gesundheit, Pflege, Betreuung und Sport, Dienstleistungen, großflächiger Einzelhandel;
- 3.
Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Standortpotenziale und der technischen Infrastruktur: Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, Verkehr, Logistik, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Wasserstraßen und Binnenhäfen, Luftverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr, Energie;
- 4.
Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumstruktur: Schutz des Freiraums, Natur und Landschaft, Hochwasserschutz, Gewässerschutz, Klimaschutz, Klimawandel, Bodenschutz und Flächenmanagement, Freiraumnutzung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung, Wassergewinnung, Abwasserbeseitigung, Tourismus und Erholung, Kultur und Denkmalpflege, militärische Nutzung.