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§ 16 GO LT
Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Landesrecht Saarland

III. Abschnitt – Ausschüsse → 1. Titel – Allgemeines

Titel: Geschäftsordnung des Landtages des Saarlandes
Normgeber: Saarland
Redaktionelle Abkürzung: GO LT,SL
Gliederungs-Nr.: 1100-2
Normtyp: Gesetz

§ 16 GO LT – Beschlussfähigkeit der Ausschüsse

Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder an der Sitzung teilnimmt.