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§ 16 ArchG 1991
Hamburgisches Architektengesetz
Landesrecht Hamburg

Zweiter Teil – Hamburgische Architektenkammer

Titel: Hamburgisches Architektengesetz
Normgeber: Hamburg
Redaktionelle Abkürzung: ArchG 1991,HH
Gliederungs-Nr.: 2139-1
Normtyp: Gesetz

§ 16 ArchG 1991 – Eintragungsausschuss (1)

(1) Dem Eintragungsausschuss gehören ein Vorsitzender und zwölf Beisitzer an. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt haben. Er darf nicht Mitglied der Hamburgischen Architektenkammer sein. Die Beisitzer dürfen nicht dem Kammervorstand angehören. Unter den Beisitzern müssen sich mindestens zwei Architekten, zwei Innenarchitekten, zwei Garten- und Landschaftsarchitekten sowie zwei Stadtplaner befinden. Mindestens zwei Beisitzer müssen freiberuflich im Sinne des § 2 Absatz 2, zwei baugewerblich, zwei als Beamte und zwei als Angestellte tätig sein.

(2) Für den Vorsitzenden und die zwölf Beisitzer sind Stellvertreter zu bestellen, die entsprechende Voraussetzungen erfüllen müssen.

(3) Der Vorsitzende, die Beisitzer und die Stellvertreter des Eintragungsausschusses werden auf Vorschlag des Kammervorstandes für die Dauer von vier Jahren von der zuständigen Behörde bestellt.

(4) Der Eintragungsausschuss entscheidet in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und vier Beisitzern. Die mitwirkenden Beisitzer werden vom Vorsitzenden nach Maßgabe des Absatzes 5 in alphabetischer Folge bestimmt. Sind ein Beisitzer und sein Stellvertreter verhindert, so kann jeder andere Beisitzer der nach Absatz 5 vorgeschriebenen Fachrichtung und Beschäftigungsart herangezogen werden.

(5) Bei der Entscheidung über einen Eintragungsantrag müssen mindestens zwei Beisitzer der Fachrichtung des Bewerbers (§ 2 Absatz 1) und mindestens zwei Beisitzer seiner Beschäftigungsart (freiberuflich oder baugewerblich tätig, beamtet oder angestellt) mitwirken.

(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 22. April 2006 durch § 33 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 157). Zur weiteren Anwendung s. § 31 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 157).