Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 15 EUZBLG
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
Bundesrecht
Titel: Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: EUZBLG
Gliederungs-Nr.: 170-3
Normtyp: Gesetz

§ 15 EUZBLG

Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 1986 zur Einheitlichen Europäischen Akte vom 28. Februar 1986 (BGBl. II S. 1102) tritt mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes außer Kraft.