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§ 157 AktG
Aktiengesetz
Bundesrecht

Fünfter Teil – Rechnungslegung. Gewinnverwendung → Erster Abschnitt – Jahresabschluss und Lagebericht; Entsprechenserklärung und Vergütungsbericht

Titel: Aktiengesetz
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: AktG
Gliederungs-Nr.: 4121-1
Normtyp: Gesetz

§ 157 AktG

(weggefallen)