Fachanwaltsordnung
Erster Teil – Bezeichnung als Fachanwältin oder Fachanwalt → Zweiter Abschnitt – Voraussetzungen für die Verleihung
§ 14g FAO – Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Transport- und Speditionsrecht
Für das Fachgebiet Transport- und Speditionsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- 1.
Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
- 2.
Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,
- 3.
Recht des multimodalen Transports,
- 4.
Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,
- 5.
Transportversicherungsrecht,
- 6.
Lagerrecht,
- 7.
Internationales Privatrecht,
- 8.
Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,
- 9.
Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.