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§ 14 SächsJAPO
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO)
Landesrecht Sachsen

Teil 3 – Erste Juristische Prüfung → Abschnitt 1 – Gemeinsame Bestimmungen für die staatliche Pflichtfachprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung

Titel: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsJAPO
Gliederungs-Nr.: 305-1.1/2
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 14 SächsJAPO – Prüfungsgebiete (1)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 9. Oktober 2021 durch § 67 Satz 2 der Verordnung vom 13. September 2021 (SächsGVBl. S. 1124)

(1) Die staatliche Pflichtfachprüfung erstreckt sich auf die Pflichtfächer, jeweils mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Grundlagen sowie auf die Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Schwerpunkt von Aufgabenstellung und Leistungsbewertung soll das juristische Verständnis und die Fähigkeit zum methodischen Arbeiten sein.

(2) Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erstreckt sich auf einen vom Bewerber zu bestimmenden Schwerpunktbereich. Inhalt und Ausgestaltung der Schwerpunktbereiche regeln die Universitäten in eigener Verantwortung.

(3) Pflichtfächer im Sinne des Absatzes 1 sind

  1. 1.

    aus dem Bürgerlichen Recht

    1. a)

      Allgemeiner Teil (Buch 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) ohne die Vorschriften über Stiftungen,

    2. b)

      Schuldrecht Allgemeiner Teil (Buch 2 Abschnitt 1 bis 7 des Bürgerlichen Gesetzbuches) ohne die Vorschriften über die Draufgabe,

    3. c)

      aus dem Schuldrecht Besonderer Teil (Buch 2 Abschnitt 8 des Bürgerlichen Gesetzbuches)

      1. aa)

        Titel 1 (Kauf, Tausch),

      2. bb)

        Titel 3 Untertitel 1 (Darlehensvertrag), Untertitel 5 (Unabdingbarkeit, Anwendung auf Existenzgründer) und Untertitel 6 (Unentgeltliche Darlehensverträge und unentgeltliche Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher); die Untertitel 5 und 6 nur, soweit sie sich auf Verbraucherdarlehensverträge beziehen,

      3. cc)

        Titel 4 (Schenkung),

      4. dd)

        Titel 5 (Mietvertrag, Pachtvertrag) ohne Untertitel 5 (Landpachtvertrag),

      5. ee)

        Titel 6 (Leihe),

      6. ff)

        Titel 8 Untertitel 1 (Dienstvertrag),

      7. gg)

        Titel 9 Untertitel 1 (Werkvertrag),

      8. hh)

        Titel 10 (Mäklervertrag),

      9. ii)

        Titel 12 Untertitel 1 (Auftrag) und Untertitel 2 (Geschäftsbesorgungsvertrag),

      10. jj)

        Titel 13 (Geschäftsführung ohne Auftrag),

      11. kk)

        Titel 14 (Verwahrung),

      12. ll)

        Titel 16 (Gesellschaft),

      13. mm)

        Titel 17 (Gemeinschaft),

      14. nn)

        Titel 20 (Bürgschaft),

      15. oo)

        Titel 21 (Vergleich),

      16. pp)

        Titel 22 (Schuldversprechen, Schuldanerkenntnis),

      17. qq)

        Titel 23 (Anweisung),

      18. rr)

        Titel 24 (Schuldverschreibung auf den Inhaber),

      19. ss)

        Titel 26 (Ungerechtfertigte Bereicherung),

      20. tt)

        Titel 27 (Unerlaubte Handlungen),

    4. d)

      Sachenrecht (Buch 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches) ohne Abschnitt 5 (Vorkaufsrecht), Abschnitt 6 (Reallasten), Abschnitt 7 Titel 2 Untertitel 2 (Rentenschuld) und Abschnitt 8 Titel 2 (Pfandrecht an Rechten),

    5. e)

      aus dem Familienrecht (Buch 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches) in Grundzügen

      1. aa)

        Abschnitt 1 Titel 5 (Wirkungen der Ehe im Allgemeinen) ohne die Vorschriften über das Getrenntleben,

      2. bb)

        aus dem Abschnitt 1 Titel 6: gesetzliches Güterrecht, allgemeine Vorschriften über die Gütertrennung und Gütergemeinschaft,

      3. cc)

        Abschnitt 2 Titel 1 (Verwandtschaft, Allgemeine Vorschriften),

      4. dd)

        aus dem Abschnitt 2 Titel 5: Vertretung des Kindes, beschränkte Haftung der Eltern,

    6. f)

      aus dem Erbrecht (Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches) in Grundzügen

      1. aa)

        Abschnitt 1 (Erbfolge),

      2. bb)

        aus dem Abschnitt 2 Titel 1: Annahme und Ausschlagung der Erbschaft,

      3. cc)

        Abschnitt 2 Titel 2 Untertitel 1 (Nachlassverbindlichkeiten),

      4. dd)

        Abschnitt 2 Titel 3 (Erbschaftsanspruch),

      5. ee)

        Abschnitt 2 Titel 4 (Mehrheit von Erben) ohne die §§ 2061 bis 2063,

      6. ff)

        Abschnitt 3 (Testament) ohne Titel 6 (Testamentsvollstrecker),

      7. gg)

        Abschnitt 4 (Erbvertrag),

      8. hh)

        Abschnitt 5 (Pflichtteil),

      9. ii)

        aus dem Abschnitt 8: Wirkung des Erbscheins,

  2. 2.

    aus dem Straßenverkehrsgesetz: Abschnitt II (Haftpflicht),

  3. 3.

    das Produkthaftungsgesetz in Grundzügen,

  4. 4.

    aus dem Handelsrecht (Handelsgesetzbuch) in Grundzügen

    1. a)

      Erstes Buch Erster Abschnitt (Kaufleute),

    2. b)

      aus dem Ersten Buch Zweiter Abschnitt: Publizität des Handelsregisters,

    3. c)

      Erstes Buch Dritter Abschnitt (Handelsfirma) ohne die §§ 29 bis 37a (Registerverfahren),

    4. d)

      Erstes Buch Fünfter Abschnitt (Prokura und Handlungsvollmacht),

    5. e)

      Viertes Buch Erster Abschnitt (Handelsgeschäfte, Allgemeine Vorschriften) ohne die §§ 355 bis 357 (Kontokorrent) und die §§ 363 bis 365 (kaufmännische Orderpapiere),

    6. f)

      Viertes Buch Zweiter Abschnitt (Handelskauf),

  5. 5.

    aus dem Gesellschaftsrecht in Grundzügen

    1. a)

      offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft,

    2. b)

      aus dem Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Errichtung der Gesellschaft, Vertretung und Geschäftsführung,

  6. 6.

    aus dem Arbeitsrecht in Grundzügen (ohne kollektives Arbeitsrecht): Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Inhalt des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis, arbeitsrechtliche Bezüge des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes,

  7. 7.

    aus dem Strafrecht

    1. a)

      aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches

      1. aa)

        Erster und Zweiter Abschnitt,

      2. bb)

        aus dem Dritten Abschnitt

        1. aaa)

          Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Nebenstrafe (§§ 38 bis 44),

        2. bbb)

          Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen (§§ 52 bis 55),

        3. ccc)

          Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69 bis 69b),

      3. cc)

        Vierter Abschnitt,

      4. dd)

        aus dem Fünften Abschnitt: Verfolgungsverjährung (§§ 78 bis 78c),

    2. b)

      aus dem Besonderen Teil des Strafgesetzbuches

      1. aa)

        aus dem Sechsten Abschnitt: Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen (§§ 113 bis 115),

      2. bb)

        aus dem Siebenten Abschnitt: Hausfriedensbruch, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Vortäuschen einer Straftat (§§ 123, 142, 145d),

      3. cc)

        Neunter Abschnitt,

      4. dd)

        aus dem Zehnten Abschnitt: falsche Verdächtigung (§ 164),

      5. ee)

        Vierzehnter Abschnitt,

      6. ff)

        aus dem Sechzehnten Abschnitt: Tötungsdelikte, Aussetzung (§§ 211 bis 216, 221, 222),

      7. gg)

        Siebzehnter Abschnitt,

      8. hh)

        aus dem Achtzehnten Abschnitt: Freiheitsberaubung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Nötigung, Bedrohung (§§ 239 bis 239b, 240, 241),

      9. ii)

        Neunzehnter und Zwanzigster Abschnitt,

      10. jj)

        aus dem Einundzwanzigsten Abschnitt: Begünstigung, Strafvereitelung, Strafvereitelung im Amt, Hehlerei (§§ 257 bis 259),

      11. kk)

        aus dem Zweiundzwanzigsten Abschnitt: Betrug, Computerbetrug, Versicherungsmissbrauch, Erschleichen von Leistungen, Untreue, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§§ 263, 263a, 265, 265a, 266, 266b),

      12. ll)

        aus dem Dreiundzwanzigsten Abschnitt: Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, mittelbare Falschbeurkundung, Urkundenunterdrückung, Veränderung einer Grenzbezeichnung (§§ 267 bis 271, 274),

      13. mm)

        aus dem Siebenundzwanzigsten Abschnitt: Sachbeschädigung, gemeinschädliche Sachbeschädigung (§§ 303, 303c, 304),

      14. nn)

        aus dem Achtundzwanzigsten Abschnitt: Brandstiftungsdelikte, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Vollrausch, unterlassene Hilfeleistung, Behinderung von hilfeleistenden Personen (§§ 306 bis 306e, 315b bis 315d, 316, 316a, 323a, 323c),

      15. oo)

        aus dem Dreißigsten Abschnitt: Bestechungsdelikte, Körperverletzung im Amt, Falschbeurkundung im Amt (§§ 331 bis 334, 336, 340, 348),

  8. 8.

    aus dem Öffentlichen Recht

    1. a)

      Staats- und Verfassungsrecht ohne Finanzverfassung (Artikel 104a bis 115 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland), Verteidigungsfall (Artikel 115a bis 115l des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland) sowie weitere Regelungen zum Notstand,

    2. b)

      Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht einschließlich des Rechts der Verwaltungszustellung ohne besondere Verfahrensarten (§§ 63 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes), Recht der öffentlichen Ersatzleistungen in Grundzügen, Verwaltungsvollstreckungsrecht in Grundzügen,

    3. c)

      aus dem Besonderen Verwaltungsrecht

      1. aa)

        Polizeirecht einschließlich der Grundzüge des Versammlungsrechts,

      2. bb)

        aus dem Baurecht in Grundzügen

        1. aaa)

          Bauordnungsrecht (Sächsische Bauordnung ohne § 16a und Teil 3 Abschnitt 3 bis 6),

        2. bbb)

          aus dem Bauplanungsrecht (Baugesetzbuch): Bauleitplanung (§§ 1 bis 13a), Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen (§§ 14 bis 18), Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 29 bis 38) einschließlich Baunutzungsverordnung, Planerhaltung (§§ 214 bis 216),

      3. cc)

        Kommunalrecht ohne Kommunalwahlrecht, Kommunalabgabenrecht und Haushaltsrecht,

    4. d)

      aus dem Europarecht in Grundzügen: Entwicklung, Organe, Kompetenzen und Handlungsformen der Europäischen Union, Rechtsquellen des Unionsrechts, Verhältnis des Unionsrechts zum nationalen Recht, Umsetzung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten, Grundfreiheiten, Grundrechte und rechtsstaatliche Verfahrensgarantien, Vorabentscheidungsverfahren, Vertragsverletzungsverfahren,

  9. 9.

    aus dem Verfahrensrecht in Grundzügen

    1. a)

      aus dem Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckungsrecht

      1. aa)

        gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen einschließlich Instanzenzug, Verfahrensgrundsätze, erstinstanzliches Verfahren, insbesondere Prozessvoraussetzungen, Arten und Wirkungen von Klagen sowie gerichtlichen Entscheidungen, einstweiliger Rechtsschutz,

      2. bb)

        aus dem Vollstreckungsverfahren: allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen, Arten der Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsabwehrklage, Drittwiderspruchsklage (§§ 767, 771 der Zivilprozessordnung),

    2. b)

      aus dem Strafprozessrecht

      1. aa)

        gerichtsverfassungsrechtliche Grundlagen einschließlich Instanzenzug, Verfahrensgrundsätze, Gang des Ermittlungs- und Strafverfahrens, Rechtsstellung und Aufgaben der Verfahrensbeteiligten,

      2. bb)

        von den Zwangsmaßnahmen: Untersuchungshaft, vorläufige Festnahme, körperliche Untersuchung nach § 81a der Strafprozessordnung, Sicherstellung, Beschlagnahme und Durchsuchung (§§ 94 bis 98, 102 bis 110 der Strafprozessordnung),

      3. cc)

        Aufklärungspflicht, Beweisaufnahme, Arten der Beweismittel, Beweisverbote,

    3. c)

      aus dem Verwaltungsprozessrecht: Verfahrensgrundsätze, Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs, Prozessvoraussetzungen, Vorverfahren, Arten und Wirkungen von Klagen sowie gerichtlichen Entscheidungen, Instanzenzug und Arten der Rechtsmittel, vorläufiger Rechtsschutz,

    4. d)

      aus dem Verfassungsprozessrecht: Verfassungsbeschwerde, abstrakte und konkrete Normenkontrolle, Organstreitverfahren, Bund-Länder- Streitigkeit, einstweiliger Rechtsschutz.

(4) Die Pflichtfächer nach Absatz 3 umfassen jeweils ihre Bezüge zum Europarecht und zur Europäischen Menschenrechtskonvention.

(5) Die Grundzüge umfassen die gesetzliche Systematik sowie die wesentlichen Normen und Rechtsinstitute ohne vertiefte Kenntnisse von Rechtsprechung und Literatur.

(6) Fragen aus anderen als den in Absatz 3 genannten Rechtsgebieten dürfen im Zusammenhang mit den Pflichtfächern geprüft werden, wenn sie typischerweise in diesem Zusammenhang auftreten. Darüber hinaus kann die Prüfung auch auf andere Rechtsgebiete erstreckt werden, soweit lediglich Verständnis und Arbeitsmethode festgestellt werden sollen und Einzelwissen nicht vorausgesetzt wird.