§ 13c AdVermiG
Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG)
Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG)
Bundesrecht
Zweiter Abschnitt – Ersatzmutterschaft
§ 13c AdVermiG – Verbot der Ersatzmuttervermittlung
Die Ersatzmuttervermittlung ist untersagt.