§ 13 StiftGBbg, Bekanntmachung
Die Anerkennung, das Erlöschen oder die Änderung der Rechtsnatur einer Stiftung sind durch die Stiftungsbehörde im Amtsblatt für Brandenburg bekannt zu machen.
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Die Anerkennung, das Erlöschen oder die Änderung der Rechtsnatur einer Stiftung sind durch die Stiftungsbehörde im Amtsblatt für Brandenburg bekannt zu machen.