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§ 13 MFG - Bekämpfung der Schwarzarbeit

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung des Mittelstandes (Mittelstandsförderungsgesetz - MFG)
Amtliche Abkürzung
MFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
707-9

Da die Schwarzarbeit insbesondere auch der mittelständischen Wirtschaft schadet, bekämpfen das Land, die Kreise und die Gemeinden die Schwarzarbeit durch geeignete Maßnahmen auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. April 2009 (BGBl. I S. 818).