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§ 12 BremÖPNVG
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen (BremÖPNVG)
Landesrecht Bremen

Vierter Teil – Schlussvorschriften

Titel: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen (BremÖPNVG)
Normgeber: Bremen
Amtliche Abkürzung: BremÖPNVG
Gliederungs-Nr.: 9240-d-1
Normtyp: Gesetz

§ 12 BremÖPNVG

(weggefallen)