§ 125 SGB III, Bedarf bei Maßnahmen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen

Als Bedarf werden bei Maßnahmen in einer Werkstatt für behinderte Menschen im ersten Jahr 63 Euro monatlich und danach 75 Euro monatlich zugrunde gelegt.

Neugefasst durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl I S. 2854).

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