Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 124 KWO
Kommunalwahlordnung (KWO)
Landesrecht Saarland

Siebter Teil – Gleichzeitige Durchführung von Wahlen und Abstimmungen

Titel: Kommunalwahlordnung (KWO)
Normgeber: Saarland
Amtliche Abkürzung: KWO
Gliederungs-Nr.: 2021-1-1
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 124 KWO – Bekanntmachungen

(1) Die Bekanntmachungen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen der gleichzeitig stattfindenden Wahlen können mit der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen verbunden werden. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, welche Wahlen gleichzeitig stattfinden und, im Falle der Teilnahme mittels Briefwahl, wie viele Wahlbriefe abzusenden sind.

(2) Die Wahlbekanntmachungen der gleichzeitig stattfindenden Wahlen können mit der Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen verbunden werden. In der Wahlbekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wie sich die Stimmzettel der gleichzeitig stattfindenden Wahlen nach Farbe und Aufdruck unterscheiden.