§ 11 FraktG
Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg (Fraktionsgesetz - FraktG)
Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg (Fraktionsgesetz - FraktG)
Landesrecht Baden-Württemberg
§ 11 FraktG – In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1995 in Kraft. Weichen Kalenderjahr und Rechnungsjahr voneinander ab, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes für das erste vollständige Rechnungsjahr nach dessen In-Kraft-Treten.