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§ 11 FTG M-V
Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - FTG M-V)
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern
Titel: Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - FTG M-V)
Normgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Amtliche Abkürzung: FTG M-V
Gliederungs-Nr.: 1136-1
Normtyp: Gesetz

§ 11 FTG M-V – Verwaltungsvorschriften

Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Justizministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus.