§ 11 EUZBLG
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
Bundesrecht
§ 11 EUZBLG
Dieses Gesetz gilt nicht für den Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union.