§ 11 ArbZG, Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) 1Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. 2Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Zu § 11: Geändert durch G vom 14. 8. 2006 (BGBl I S. 1962).
Zitierungen dieses Dokuments
- BAG, 15.09.2009, 9 AZR 757/08 - Direktionsrecht des Arbeitgebers bei Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit - Fehlende Kollision mit gesetzlichen oder kollektivrechtlichen Regelungen als Voraussetzung -…
- BAG, 19.01.2010, 9 AZR 246/09 - Berechnung von Urlaubsansprüchen bei einem gemischten System von Urlaubs- und Freischichttagen - Tarifliche Anknüpfung an Kalendertage - Erfüllung des Urlaubsanspruchs…
- BAG, 13.10.2010, 5 AZR 378/09 - Umwandlung von tariflichen Zeitzuschlägen in Zeit (Verhältnis 1 : 1) - In-Verhältnis-Setzen des Zeitzuschlags zu dem individuellen Entgelt
- BAG, 19.01.2010, 9 AZR 427/09 - Berechnung von Urlaubsansprüchen bei einem gemischten System von Urlaubs- und Freischichttagen - Tarifliche Anknüpfung an Kalendertage - Erfüllung des Urlaubsanspruchs…
- BAG, 19.01.2010, 9 AZR 426/09 - Berechnung von Urlaubsansprüchen bei einem gemischten System von Urlaubs- und Freischichttagen - Tarifliche Anknüpfung an Kalendertage - Erfüllung des Urlaubsanspruchs…
- BAG, 19.01.2010, 9 AZR 429/09 - Berechnung von Urlaubsansprüchen bei einem gemischten System von Urlaubs- und Freischichttagen - Tarifliche Anknüpfung an Kalendertage - Erfüllung des Urlaubsanspruchs…
- BAG, 19.01.2010, 9 AZR 425/09 - Berechnung von Urlaubsansprüchen bei einem gemischten System von Urlaubs- und Freischichttagen - Tarifliche Anknüpfung an Kalendertage - Erfüllung des Urlaubsanspruchs…
- BAG, 19.01.2010, 9 AZR 428/09 - Berechnung von Urlaubsansprüchen bei einem gemischten System von Urlaubs- und Freischichttagen - Tarifliche Anknüpfung an Kalendertage - Erfüllung des Urlaubsanspruchs…
- Ruhezeiten - Arbeitsrecht
- § 12 ArbZG, Abweichende Regelungen
- § 14 ArbZG, Außergewöhnliche Fälle
- § 15 ArbZG, Bewilligung, Ermächtigung
- § 22 ArbZG, Bußgeldvorschriften
- Anhang 1.1 AVerwGebO NRW, 1 Arbeits- und sozialrechtliche Fragen
- § 11 LÖG NRW, Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
- § 13 LÖG NRW, Bußgeldvorschriften
