§ 10 ThürFlüAG
Thüringer Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen (Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz - ThürFlüAG -)
Thüringer Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen (Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz - ThürFlüAG -)
Landesrecht Thüringen
§ 10 ThürFlüAG – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.