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§ 100g ThürHG
Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)
Landesrecht Thüringen

Siebter Teil – Duale Hochschule Gera-Eisenach → Zweiter Abschnitt – Organisation

Titel: Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürHG
Gliederungs-Nr.: 221-1
Normtyp: Gesetz

§ 100g ThürHG – Gremien der dezentralen Ebene (1)

Unterhalb der zentralen Ebene werden an der Dualen Hochschule folgende Gremien gebildet:

  1. 1.

    Koordinierungskommissionen,

  2. 2.

    Studienkommissionen und

  3. 3.

    Kooperationsausschüsse.

Im Übrigen regelt die Grundordnung die Selbstverwaltungsstruktur unterhalb der zentralen Ebene nach Maßgabe der §§ 100h bis 100j.

(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 24. Mai 2018 durch Artikel 12 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 10. Mai 2018 (GVBl. S. 149).
Zur weiteren Anwendung s. Zehnter Teil des Gesetzes vom 10. Mai 2018 (GVBl. S. 149).